Das nächtliche Alkoholverbot auf Strassen und Plätzen im Churer Polizeigesetz hat landesweit für Aufsehen gesorgt. Inzwischen denken andere Städte darüber nach, die Regelung zu übernehmen. Für die Stadtpolizei hat sie sich bewährt.
Das Welschdörfli, die Churer Ausgangsmeile.
Chur. – Wer nachts in Churs öffentlichen Raum Alkohol konsumiert, kann gebüsst werden: Die Regelung im neuen Polizeigesetz löste einst nationales Medienecho und lokal Proteste der Jugend aus. Inzwischen hat das Churer Modell sogar Eingang in einen Ratgeber des Städteverbands Schweiz gefunden und wird von anderen Städten zumindest geprüft.
60 Bussen pro Jahr
Laut dem stellvertretenden Churer Polizeikommandanten Roland Hemmi hat sich der «Alkohol»-Artikel bewährt. Er werde aber nach wie vor mit Augenmass umgesetzt. Razzien gebe es keine, aber etwa 60 Bussen pro Jahr. (so)
Quelle: suedostschweiz.ch
Datum: 06.03.2013, 17:50 Uhr


















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